Hauptinhalt

Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung

Was ist die HJAV?

Die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) ist eine Personalvertretung, die die Belange von Auszubildenden und jungen Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im personalrechtlichen Sinn vertritt. Sie besteht aus Auszubildenden (altersunabhängig) sowie aus Beschäftigten unter 27 Jahren.

Die HJAV ist eine Stufenvertretung, die aktiv wird, wenn es der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zusammen mit dem örtlichen Personalrat der Einrichtung nicht gelungen ist, eine Einigung mit der Dienststelle zu erzielen.
Das bedeutet: Alles, was bei euch vor Ort nicht einvernehmlich geklärt werden konnte, gelangt in die nächst höhere Ebene, in die nächste "Stufe" - und das sind unter anderem wir, die HJAV. Wir sind Anlaufstelle der JAV im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. (SMWK).
Die HJAV wird ebenso wie die JAV für eine Dauer von zwei Jahren gewählt.

Aufgaben der HJAV (§ 62 SächsPersVG):

Unsere Aufgaben sind sehr allgemein gehalten, wie z. B.

  • Beantragung von Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen
  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge usw. eingehalten werden (z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG, Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • berechtigte Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und beim Personalrat auf eine Erledigung hinzuwirken

Wir sind euer Ansprechpartner und stehen euch mit Rat und Tat bei Ausbildungsproblemen zur Seite. Die HJAV wirkt in Zusammenarbeit mit dem Hauptpersonalrat (HPR) daraufhin, dass unsere gemeinsamen Interessen berücksichtigt und mit den uns gegebenen Mitteln durchgesetzt werden können.

Unsere Ziele

Besonderes Augenmerk werden wir in unserer Arbeit auf die Ausbildung richten, insbesondere darauf, dass die Azubis nicht ausbildungsfremd beschäftigt oder ständig mit Hilfstätigkeiten betraut werden. Wir werden aktiv, wenn es z.B. um die Umsetzung einer Neuordnung von Ausbildungsberufen geht oder auch bei der Übernahme nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis.

Für unsere aktuelle Wahlperiode bis Mai 2023 haben wir uns als übergeordnetes Ziel gesetzt, die Übernahme der Auszubildenden zu verbessern. Dabei ist uns wichtig, dass überall der Tarifvertrag TVA-L eingehalten wird. In diesem ist festgeschrieben, dass alle Auszubildenden unter bestimmten Bedingungen mindestens ein Jahr zu übernehmen sind.

Wichtige Informationen / Gesetze / Verordnungen / Verwaltungsvorschriften

Stellvertretende Vorsitzende HJAV

Susi Finkel, TU Dresden, Fachinformatikerin

Susi Finkel, TU Dresden, Fachinformatikerin

Mitglied HJAV

Porträt Daniela Wiebke Seifert, Universität Leipzig, Kauffrau für Büromanagement

Daniela Wiebke Seifert, Universität Leipzig, Kauffrau für Büromanagement

Mitglied HJAV

Porträt Toni Scheibe, Universität Chemnitz, Industriemechaniker

Toni Scheibe, Universität Chemnitz, Industriemechaniker

Mitglied HJAV

n. n.

n. n. (© n. n.)

Mitglied HJAV

Tina Erdmann, Universität Leipzig, Fachangestellte für Medien und Informationstechnik

Tina Erdmann, Universität Leipzig, Fachangestellte für Medien und Informationstechnik

Mitglied HJAV

Laurin Streng, Universität Leipzig, Fachinformatiker für Systemintegration

Laurin Streng, Universität Leipzig, Fachinformatiker für Systemintegration

 

 

zurück zum Seitenanfang